Wie sich das Reisen in Europa verändern wird

Das ETIAS-System verstehen

Wie sich das Reisen in Europa verändern wird
Stars Insider

28/11/24 | StarsInsider

Reisen Etias

Planen Sie eine Reise nach Europa im Jahr 2025? Dann gibt es Neuigkeiten, die Sie unbedingt kennen sollten. Ab Mai 2025 wird das neue "European Travel Information and Authorization System" (ETIAS) eingeführt – ein digitales Reisesystem, das den traditionellen Stempel im Reisepass ersetzt und eine reibungslosere Einreise ermöglichen soll. Gleichzeitig dient ETIAS als Sicherheitsmaßnahme, um mögliche Risiken durch visafreie Reisende in die Schengen-Staaten frühzeitig zu erkennen. Ob es um Sicherheitsbedenken, irreguläre Migration oder Gesundheitsrisiken geht – das System hat einen genauen Blick auf alle, die in die EU einreisen möchten. Die Europäische Kommission warnt daher: Beantragen Sie Ihr ETIAS rechtzeitig!

Klicken Sie sich durch die Galerie und erfahren Sie alles, was Sie über das neue System wissen müssen, um bestens vorbereitet in Ihr europäisches Abenteuer zu starten.

Was ändert sich?
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Was ändert sich?

Ab Mai 2025 wird die Europäische Kommission in Brüssel ein elektronisches Reisegenehmigungssystem für BesucherInnen aus Ländern einführen, die derzeit nicht zur Europäischen Union (EU) gehören.

Wie heißt das?
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Wie heißt das?

Diese neue Regelung ist als ETIAS (European Travel Information and Authorization System) bekannt.

Wie wird ETIAS funktionieren?
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Wie wird ETIAS funktionieren?

ETIAS überprüft die Sicherheitsmerkmale und erhebt eine Gebühr von Reisenden, die EU-Mitgliedsländer aus geschäftlichen, touristischen, medizinischen oder Transitgründen besuchen.

Wie viel kostet ETIAS?
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Wie viel kostet ETIAS?

Die ETIAS-Antragsgebühr beträgt derzeit 7 € für Antragsteller im Alter zwischen 18 und 70 Jahren. Reisende unter 18 oder über 70 Jahren sind von der Gebühr befreit.

Bewerbungsprozess
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Bewerbungsprozess

Anträge werden online bearbeitet und per Debit- oder Kreditkarte ausgefüllt. Die ETIAS-Reisegenehmigung ist drei Jahre lang oder bis zum Ablauf des von Ihnen in Ihrem Antrag verwendeten Reisedokuments gültig – je nachdem, was zuerst eintritt.

Nicht erstattungsfähig
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Nicht erstattungsfähig

Im Falle einer Ablehnung Ihres ETIAS-Antrags wird die Gebühr nicht zurückerstattet.

Aufenthaltsdauer
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Aufenthaltsdauer

Mit einer gültigen ETIAS-Reisegenehmigung können Reisende für kurzfristige Aufenthalte beliebig oft in das Hoheitsgebiet europäischer Länder einreisen – normalerweise für bis zu 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen.

Wer braucht ETIAS?
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Wer braucht ETIAS?

PassinhaberInnen aus 59 der 62 Länder, die derzeit visumfrei reisen, benötigen für Reisen nach Europa eine ETIAS-Befreiung. Zu diesen Nationen gehören Großbritannien, Japan und die Vereinigten Staaten.

ETIAS-Länder
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ETIAS-Länder

Die ETIAS-Länder, die eine EU-Reisegenehmigung benötigen, sind diejenigen, die derzeit vollwertige EU-Schengen-Staaten sind (auf der Karte dunkelblau dargestellt). Zu diesen Ländern gehört auch das kürzlich beigetretene Kroatien, das auf der Karte fälschlicherweise in Hellblau angezeigt wird. Die künftigen Schengen-Mitgliedsländer Bulgarien, Rumänien und Zypern (hellblau markiert) werden ETIAS einführen.

EFTA-Mitgliedsländer
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EFTA-Mitgliedsländer

Länder, die Mitglieder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) sind – Norwegen, Island, Liechtenstein und die Schweiz – verlangen von Reisenden ebenfalls eine EU-Genehmigung.

Erfüllung der Einreisekriterien
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Erfüllung der Einreisekriterien

ETIAS garantiert jedoch keine Einreise. Bei Ihrer Ankunft werden Sie dennoch von der Grenzkontrolle aufgefordert, Ihren Reisepass und alle anderen Reisedokumente vorzulegen, um zu überprüfen, ob Sie alle Einreisebedingungen erfüllen.

Reisen mit ETIAS
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Reisen mit ETIAS

ETIAS ist kein Visum und wird genauer als Befreiung von der Visumpflicht bezeichnet. Im Rahmen des Systems werden diese BesucherInnen zusätzlichen Sicherheitskontrollen unterzogen, bevor ihnen die Einreise in die EU gestattet wird.

Warum wird ETIAS implementiert?
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Warum wird ETIAS implementiert?

ETIAS soll dabei helfen, Sicherheitsrisiken, unerlaubte Einwanderung und Gesundheitsrisiken frühzeitig zu erkennen, die von Reisenden ausgehen könnten, die ohne Visum in Schengen-Staaten einreisen.

Bietet nahtloses Reisen
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Bietet nahtloses Reisen

Das System wurde auch entwickelt, um die Bearbeitungszeiten für Reisende zu verkürzen, von denen die überwiegende Mehrheit keine derartigen Risiken birgt.

Wer benötigt keine ETIAS-Reisegenehmigung?
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Wer benötigt keine ETIAS-Reisegenehmigung?

Die Europäische Kommission hat eine Liste derjenigen erstellt, die vom Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystem ausgenommen sind.

Wer ist von ETIAS befreit?
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Wer ist von ETIAS befreit?

Europäische Staatsangehörige, die ETIAS benötigen, sind nicht verpflichtet, eine Genehmigung zu beantragen.

Inhaber eines Diplomatenpasses
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Inhaber eines Diplomatenpasses

InhaberInnen von Diplomaten-, Dienst- oder Sonderpässen aus anderen Ländern sind ebenfalls von der Erlangung einer ETIAS-Reisegenehmigung ausgeschlossen. Sie müssen jedoch möglicherweise ein Visum beantragen, um die europäischen Länder zu besuchen, in denen ETIAS erforderlich ist.

Begünstigte des Austrittsabkommens
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Begünstigte des Austrittsabkommens

Britische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen, die Begünstigte des Austrittsabkommens sind (britische Staatsangehörige, die sich am Ende des Brexit-Übergangszeitraums rechtmäßig in einem der 27 EU-Mitgliedstaaten aufhalten), sind von ETIAS ausgenommen.

Ungehindertes Reisen durch ETIAS-Länder
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Ungehindertes Reisen durch ETIAS-Länder

Darüber hinaus können sich britische Staatsangehörige und ihre Familien im Hoheitsgebiet ihres EU-Gastlandes aufhalten und in andere europäische Länder reisen, in denen ETIAS erforderlich ist, sofern sie über Dokumente verfügen, die ihren Status belegen.

Andere Ausnahmen
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Andere Ausnahmen

Menschen aus Irland, Andorra, San Marino, Monaco, dem Vatikan und kleinen europäischen Ländern mit offenen Grenzen brauchen kein ETIAS.

Einwohner Europas
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Einwohner Europas

InhaberInnen eines Aufenthaltstitels oder einer Aufenthaltskarte eines europäischen Landes, das ETIAS vorschreibt, sind von der Pflicht, eine ETIAS-Genehmigung mitzuführen, befreit.

Andere Umstände
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Andere Umstände

Die ETIAS-Befreiung erstreckt sich auf einen Flüchtling, einen Staatenlosen oder eine Person, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Landes besitzt, aber in einem der europäischen Länder wohnt, in denen ETIAS vorgeschrieben ist, und die über ein von diesem Land ausgestelltes Reisedokument verfügt.

Massenprozess
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Massenprozess

Die Europäische Kommission schätzt, dass 1,4 Milliarden Menschen ETIAS beantragen müssen.

Die ETIAS-Website
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Die ETIAS-Website

Anträge werden über die offizielle ETIAS-Website gestellt. Es wird erwartet, dass das System die überwiegende Mehrheit der Anträge automatisch verarbeitet, indem es in elektronischen Datenbanken sucht und eine sofortige Antwort liefert. In einigen Fällen kann die Bearbeitung der Anträge jedoch bis zu 30 Tage dauern.

Die ETIAS-App
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Die ETIAS-App

Reisende können ihren Antrag auch online über die mobile ETIAS-App stellen.

Planen Sie Ihre Reise im Voraus
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Planen Sie Ihre Reise im Voraus

Sobald das System in Betrieb genommen wird, empfiehlt die Europäische Kommission Reisenden, rechtzeitig vor der geplanten Reise und vor dem Kauf eines Tickets oder der Buchung einer Unterkunft eine ETIAS-Reisegenehmigung zu beantragen.

Dokumentation
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Dokumentation

Ihre ETIAS-Reisegenehmigung wird mit Ihrem Reisedokument verknüpft. Stellen Sie daher sicher, dass Sie dasselbe Dokument mit sich führen, das Sie in Ihrem ETIAS-Antrag verwendet haben.

Kein Einlass!
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Kein Einlass!

Die Nichteinhaltung dieser Richtlinien hat zur Folge, dass Ihnen der Zutritt zu Ihrem Flug, Bus oder Schiff sowie die Einreise in eines der europäischen Länder, in denen ETIAS vorgeschrieben ist, verweigert wird.

Überprüfen Sie die Gültigkeit Ihres Reisepasses
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Überprüfen Sie die Gültigkeit Ihres Reisepasses

Stellen Sie sicher, dass Ihr Reisepass nach Ihrer geplanten Ausreise aus den europäischen Ländern, in denen ETIAS vorgeschrieben ist, noch drei Monate gültig ist. Andernfalls wird Ihnen die Einreise an der Grenze verweigert.

Quellen: (Europäische Union) (ETIAS) (Grenzenlose Einwanderung)

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